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Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden Morgen wird im Hauptbureau das Gebet gesprochen. /
Es wird von jedermann Ableistung von Überstunden erwartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen läßt./
Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit des Bureaus verantwortlich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur Verfügung./
Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe und Mäntel dürfen im Bureau nicht getragen werden, da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen, in Winterszeiten täglich rund 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen./
Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Ein Angestellter, der Zigaretten raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt, Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlaß, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln./
Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11:30 und 12:00 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden./
Der Kundschaft und Mitgliedern der Geschäftsleitung nebst Angehörigen ist mit Ehrerbietigkeit und Bescheidenheit zu begegnen./
Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheitsfalle wird die Lohnzahlung eingestellt. Es wird daher dringend empfohlen, daß jedermann von seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie auch für die alten Tage beiseite legt, damit er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt./
Zum Abschluss sei die Großzügigkeit dieser neuen Bureauverordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet."
Betriebsverordnung für Hamburger Comptoirs und Amtsstuben 1863 bis 1872
Date1863-1872
Description"Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind die Voraussetzungen für ein ordentliches Geschäft. /Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden Morgen wird im Hauptbureau das Gebet gesprochen. /
Es wird von jedermann Ableistung von Überstunden erwartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen läßt./
Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit des Bureaus verantwortlich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur Verfügung./
Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen. Überschuhe und Mäntel dürfen im Bureau nicht getragen werden, da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen, in Winterszeiten täglich rund 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen./
Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Ein Angestellter, der Zigaretten raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt, Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlaß, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln./
Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11:30 und 12:00 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden./
Der Kundschaft und Mitgliedern der Geschäftsleitung nebst Angehörigen ist mit Ehrerbietigkeit und Bescheidenheit zu begegnen./
Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheitsfalle wird die Lohnzahlung eingestellt. Es wird daher dringend empfohlen, daß jedermann von seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie auch für die alten Tage beiseite legt, damit er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt./
Zum Abschluss sei die Großzügigkeit dieser neuen Bureauverordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet."
DimensionsDIN A4
MediumPapier
Object numberLUI-Ps-0513
eventuell 1965 (Quelle: Werbung Zeitschrift: Geographica Helvetica)
1958/59
1950er/ 1960er
1.–6. Jh. u. Z.
1930er
1914
nach 27. Febr. 1607
Primary Maker: Christoph Jelin
nach 19. August 1604
um 1913
um 1960